Wie wird man Lehrpraxisleiter*in?

Helfen Sie mit die Ausbildung für junge Kolleg*innen zu verbessern und den Fortbestand einer guten medizinischen Versorgung zu gewährleisten!

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr, durch jahrelange Praxis erworbenes Wissen, an die junge Kollegenschaft weiterzugeben und profitieren Sie durch das jüngst erworbene Wissen, den Elan und die Ideen der jungen Kolleg*innen. Knüpfen Sie jetzt schon den Kontakt zu Ihren späteren Kooperationspartner*innen und finden Sie vielleicht Ihre zukünftige Vertretung, welche die Patient*innen bereits kennt.

Bitte seien Sie sich bewusst, dass Sie für eine Lehrpraxis viel Idealismus und Zeit mitbringen müssen, um den jungen Kolleg*innen eine gute Ausbildung zu ermöglichen.

Als Folge der Ausbildungsreform können Lehrpraxis- Berechtigungen für die alte Ausbildungsordnung (ÄAO 2006) nicht mehr erteilt werden, sondern ausschließlich für eine LP-Berechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) angesucht werden. Allerdings können Sie mit dieser Berechtigung auch Kolleg*innen ausbilden, die ihre Ausbildung noch nach der ÄAO 2006 absolvieren. 

Für Ärzt*innen, die bereits nach Ärzteausbildungsordnung 2006 lehrpraxisberechtigt sind, gilt folgendes: Sollen Lehrpraktikant*innen nach der Ärzteausbildungsordnung 2015 ausgebildet werden, muss zusätzlich um eine Lehrpraxisberechtigung nach Ärzteausbildungsordnung 2015 angesucht werden.


Alle Details zu den Voraussetzungen und Erfordernissen um Lehrpraxisleiter*in zu werden, finden Sie im Folgenden:

Anerkennung als Lehrpraxis

Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten

Ab 1.1.2023 wurde gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten die Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an das Amt der Wiener Landesregierung (mmmcG9zdEBtYTQwLndpZW4uZ3YuYXQ= ) ab 1.1.2023 übertragen. 

Die Kriterien und Voraussetzungen sowie die Online-Formulare des Amtes der Wiener Landesregierung (MA 40) zur Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis finden Sie hier.

Für Fragen zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Anerkennungsvoraussetzungen stehen Ihnen Frau Gabiele Blank oder Frau Mag.a Nahalie Holzer als Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung.
 

Gabriele Blank

 

51501/1228

5126023/1228

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Mag.a phil. Nathalie Holzer

 

51501/1412

5126023/1412

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Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Online-Antrag benötigen Sie:

  • Das Ausbildungskonzept soll die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert darlegen.
    Anleitung zur Erstellung des Ausbildungskonzeptes 
  • Nachweis über die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
  • Nachweis über die Erfüllung der Richtzahlen in den beantragten Modulen
  • Bestätigung über die Absolvierung des Lehrpraxisleiterseminars
     

Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminar

Gemäß den Bewilligungskriterien für Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien (§ 12 bzw. 12a Ärztegesetz 1998 iVm § 12 und 18 ÄAO 2015) ist eine der  Voraussetzungen für eine Bewilligung von Ordinationsstätten als Lehrpraxis für die Ausbildung zur (Fach-) Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin sowie aller Fachrichtungen, dass ein Lehr(gruppen)praxisleiterseminar im Ausmaß von zwölf Stunden absolviert wurde. Die Fortbildung hat unter anderem Kenntnisse über die Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen sowie Kenntnisse der Grundlagen der Gesundheitsökonomie zu beinhalten.

Auf dieser Seite finden Sie kostenlose, DFP-approbierte E-Learning Fortbildungen, die acht Stunden dieser Anforderung bereits abdecken. 

ACHTUNG: Mindestens 4 Stunden müssen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen absolviert werden. Diese können von Landesärztekammern oder anderen Fortbildungsanbietern angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Terminen finden Sie im DFP-Kalender oder beim zuständigen Referat Ihrer Landesärztekammer. Die Ärztekammer für Wien erarbeitet hierzu laufend kostenlose Seminare für ihre Mitglieder. 

Nächste Termine Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminare

ACHTUNG! 

  • Es ist keine Mehrfachanmeldung möglich
  • Teilnehmeranzahl ist begrenzt

Uhrzeit:
18:00 – 22:30

Wo:
Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien, 1. Stock
Weihburggasse 10-12
1010 Wien

Die Teilnahme am Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminar wird in Ihrem DFP-Konto bestätigt. Sie erhalten keine Teilnahmebestätigung im Papierformat.