null Ärztekammer für Wien: Wirkstoffverschreibungen sind ein Sicherheitsrisiko

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Ärztekammer für Wien: Wirkstoffverschreibungen sind ein Sicherheitsrisiko

Kamaleyan-Schmied ortet gefährlichen Eingriff in geschütztes Vertrauensverhältnis

Geht es nach dem Willen des Gesundheitsministers Johannes Rauch, sollen Ärztinnen und Ärzte künftig keine bestimmten Arzneimittel, sondern nur noch Wirkstoffe verschreiben dürfen. Dieser Plan ist Teil der aktuell laufenden 15a-Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie der im Zuge dessen angekündigten Gesundheitsreform. Damit soll es fortan den Apotheken überlassen werden, welches Medikament sie an Patientinnen und Patienten ausgeben.

Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Obfrau der Kurie der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Wien, sieht darin ein unterschätztes Sicherheitsrisiko: „In meinem beruflichen Alltag als Allgemeinmedizinerin erlebe ich es immer wieder, dass unterschiedliche Medikamente mit demselben Wirkstoff aufgrund anderer Zusatzstoffe unterschiedlich gut vertragen werden. Als Ärztin, die ihre Patientinnen und Patienten teils seit vielen Jahren kennt, überlege ich mir daher ganz bewusst, welche Medikamente ich verschreibe. Diese fachkundige Entscheidungsfreiheit ist essenzieller Teil der ärztlichen Therapie.“

Gefahr von Verwechslungen und falschen Dosierungen steigt

Eine wichtige Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten, aber auch von Apothekerinnen und Apothekern sei es, kranken Menschen ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln. Vor allem ältere Patientinnen und Patienten reagierten mitunter stark verunsichert, wenn sich in ihrer Medikamentenzusammenstellung etwas ändere, so Kamaleyan-Schmied.

„Das geht so weit, dass Patientinnen und Patienten völlig aufgelöst zu mir in die Ordination kommen und zutiefst verunsichert sind, weil ihre Herztablette jahrelang rosa war und plötzlich blau ist. Wirklich gefährlich wird es dann, wenn Medikamente falsch dosiert werden, weil sich das gewohnte Aussehen oder die Namen der Tabletten geändert haben und es zu Verwechslungen kommt“, erklärt die Allgemeinmedizinerin.

Ärztliche Freiheit ist ein Privileg der Bürgerinnen und Bürger

Abschließend weist Kamaleyan-Schmied noch einmal auf den besonderen Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärztinnen und Ärzten zu ihren Patientinnen und Patienten hin: „Der Arztberuf als freier Berufsstand ist kein Privileg der Ärztin oder des Arztes, sondern ein Privileg der Bürgerinnen und Bürger. Zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient herrscht ein intimes Vertrauensverhältnis, das frei von staatlichem Eingriff sein soll und muss. Ich verwehre mich daher im Interesse meiner Patientinnen und Patienten entschieden gegen jegliche Versuche, in meine fachliche Entscheidungsfreiheit einzugreifen. Erst diese Freiheit ermöglicht ein tiefes Vertrauensverhältnis zu meinen Patientinnen und Patienten.“